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Vertragsarten & Gebühren

    Home Vertragsarten & Gebühren

    Wir gehen nicht mit der Masse. Selbst bei unserem Honorar bieten wir flexible Möglichkeiten an.

    Unsere Vertragsarten

    Die Kosten für Headhunting basieren auf verschiedenen Modellen. Im klassischen Headhunting muss der Auftraggeber für den Suchauftrag bereits eine Vorableistung erbringen, zzgl. einer Vergütung für die eigentliche Vermittlung. QTalents arbeitet rein auf Erfolgsbasis. D.h. für den Auftraggeber entstehen nur Kosten, wenn ein Kandidat erfolgreich vermittelt wurde, heißt einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat.

    Direktvermittlung

    Der klassische Weg – die Direktvermittlung in Festanstellung. In der Direktvermittlung stellen Sie den ausgewählten Kandidaten als Ihren neuen Mitarbeiter ein. Der Mitarbeiter erhält von Ihnen einen Arbeitsvertrag. Im Rahmen der Direktvermittlung arbeiten wird erfolgsabhängig, d.h. eine Vermittlungsgebühr wird nur fällig, wenn der von uns vorgeschlagene Kandidat einen Dienst- oder Arbeitsvertrag mit Ihnen unterschreibt.

    Interim-Management

    Projektbezogene Unterstützung auf Zeit – Interim-Management. Wenn Sie ein zeitlich befristetes Projekt oder Problem durch Spezialisten lösen wollen, bietet sich Interim-Management als oftmals beste Lösung an. Dabei stellen wir Ihnen eine/n Interim-Manager zur Seite. Für die Leistungserbringung zahlen Sie in diesem Fall einen vertraglich festgelegten Stunden- oder Tagessatz. Für Sie entsteht kein administrativer Aufwand im Personalwesen.

    Direktvermittlung - Provisionsmodelle

    Variante 1 - Sofortige Einmalzahlung nach Vertragsunterschrift

    Das Honorar wird in einer Summe unmittelbar nach erfolgreicher Vermittlung (Kandidat hat mit Ihnen einen Arbeits- oder Dienstvertrag abgeschlossen) fällig. Das Honorar ergibt sich aus einem prozentualen Anteil des vertraglich geregelten, ersten Gesamt-Brutto-Jahreseinkommens des vermittelten Kandidaten. Die Höhe zur Berechnung der Honorarvergütung ist in unseren AGB geregelt.

    Variante 2 - Splitting durch 70/30 Regelung

    Die 2. Variante ermöglicht Ihnen, das zu zahlende Honorar zu splitten. D.h., 70% der Provision werden unmittelbar nach Abschluss des Arbeits- oder Dienstvertrages mit Ihnen und dem vermittelten Kandidaten fällig. Die restlichen 30% des Honorars werden nur und erst nach Vollendung der ersten 6 Monate des Beschäftigungsverhältnisses des vermittelten Kandidaten fällig. Es gelten unsere AGB.

    Beispiel:

    Beginn des Beschäftigungsverhältnisses zum 01.01.2017

    Gesamtes Honorar für die Vermittlung: x % vom ersten Jahresbruttogehalt

    • Honoraranspruch der 1. Rate in Höhe von 70% des gesamten Honorars: xx.xx.xxxx – Datum Unterschrift Arbeits- oder Dienstvertrag
    • Honoraranspruch der 2. Rate in Höhe von 30% des gesamten Honorars: 01.07.2017 – nach Vollendung der ersten 6 Monate

    Variante 3 - Monatliche 1/6 Zahlung

    Die 3. Variante bieten Ihnen die Möglichkeit, das zu zahlende Honorar in 6 gleichhohen Raten zu begleichen. D.h. Sie zahlen monatlich bis zur Vollendung der ersten 6 Monate des Beschäftigungsverhältnisses die fällig werdenden Raten. Sollte der Kandidat innerhalb der ersten 6 Monate Ihr Unternehmen verlassen, müssen Sie für die restlichen Monate keine weiteren Raten leisten. Es gelten unsere AGB.

    Beispiel:

    Beginn des Beschäftigungsverhältnisses zum 01.01.2017

    Gesamtes Honorar für die Vermittlung: x % vom ersten Jahresbruttogehalt; davon je 1/6 des gesamten Honorars für die Ratenzahlung:

    Beispiel-Ratenplan

    1. Rate – 1/6 des gesamten Honorars – fällig innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Arbeits- oder Dienstvertrages zwischen Ihnen und dem vermittelten Kandidaten
    2. Rate – 1/6 des gesamten Honorars – fällig zum 10.02.2017
    3. Rate – 1/6 des gesamten Honorars – fällig zum 10.03.2017
    4. Rate – 1/6 des gesamten Honorars – fällig zum 10.04.2017
    5. Rate – 1/6 des gesamten Honorars – fällig zum 10.05.2017
    6. Rate – 1/6 des gesamten Honorars – fällig zum 10.06.2017

    Sollte das Beschäftigungsverhältnis beispielsweise im 3. Beschäftigungsmonat beendet werden, zahlen Sie effektiv auch nur die ersten 3 Monate, d.h. in Summe 3/6 des gesamten Honorars. Die restlichen 3/6 würden entfallen.

    Interim-Management - Abrechnungsmodell

    Beim Interim-Management bildet der vertraglich festgelegte Stunden-/ oder Tagessatz die Grundlage für die Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung erfolgt dabei wöchentlich.

    Neueste Jobs

    • Senior Projektentwickler (m/w/d) – Job ID 9083

      • Berlin
      • Überregionales Familienunternehmen mit Schwerpunkt Wohnungswirtschaft - Gehalt bis ca. 120.000 € Jahresbrutto
      • Direktvermittlung | Vollzeit
    • Senior Asset Manager (m/w/d) – Job ID 9079

      • Hamburg
      • Überregional agierende Asset- und Investmentmanagementgesellschaft - Gehalt bis ca. 100.000 € Jahresbrutto
      • Direktvermittlung | Vollzeit

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