Vertragsarten & Gebühren

Wir gehen nicht mit der Masse. Selbst bei unserem Honorar bieten wir flexible Möglichkeiten an.

Unsere Vertragsarten

Die Kosten für Headhunting basieren auf verschiedenen Modellen. Im klassischen Headhunting muss der Auftraggeber für den Suchauftrag bereits eine Vorableistung erbringen, zzgl. einer Vergütung für die eigentliche Vermittlung. QTalents arbeitet rein auf Erfolgsbasis. D.h. für den Auftraggeber entstehen nur Kosten, wenn eine*n Kandidat*in erfolgreich vermittelt wurde, heißt einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat.

Direktvermittlung

Der klassische Weg – die Direktvermittlung in Festanstellung. In der Direktvermittlung stellen Sie den/die ausgewählte*n Kandidat*in als Ihre*n neue*n Mitarbeiter*in ein. Der/die Mitarbeiter*in erhält von Ihnen einen Arbeitsvertrag. Im Rahmen der Direktvermittlung arbeiten wir rein erfolgsabhängig, d.h. eine Vermittlungsgebühr wird nur fällig, wenn der/die von uns vorgestellte Kandidat*in einen Dienst- oder Arbeitsvertrag bei Ihnen unterschreibt.

Interim-Management

Projektbezogene Unterstützung auf Zeit – Interim-Management. Wenn Sie ein zeitlich befristetes Projekt oder Problem durch Spezialisten lösen wollen, bietet sich Interim-Management als oftmals beste Lösung an. Dabei stellen wir Ihnen eine/n Interim-Manager zur Seite. Für die Leistungserbringung zahlen Sie in diesem Fall einen vertraglich festgelegten Stunden- oder Tagessatz. Für Sie entsteht kein administrativer Aufwand im Personalwesen.

Direktvermittlung - Provisionsmodelle

Variante 1: Sofortige Einmalzahlung nach Arbeitsvertragsunterschrift

Das Honorar wird in einer Summe unmittelbar nach erfolgreicher Vermittlung (Kandidat*in hat mit Ihnen einen Arbeits- oder Dienstvertrag abgeschlossen) fällig. Das Honorar ergibt sich aus einem prozentualen Anteil des vertraglich geregelten, ersten Gesamt-Brutto-Jahreseinkommens des/der vermittelten Kandidat*in. Die Höhe zur Berechnung der Honorarvergütung ist in unseren AGB geregelt.

Variante 2: Splitting durch 70/30 Regelung

Die 2. Variante ermöglicht Ihnen, das zu zahlende Honorar zu splitten. D.h., 70% der Provision werden unmittelbar nach Abschluss des Arbeits- oder Dienstvertrages mit Ihnen und der/dem vermittelten Kandidat*in fällig. Die restlichen 30% des Honorars werden nur und erst nach Vollendung der ersten 6 Monate des Beschäftigungsverhältnisses der/des vermittelten Kandidat*in fällig. Es gelten unsere AGB.

Variante 3: Monatliche Ratenzahlung

Die 3. Variante bieten Ihnen die Möglichkeit, das zu zahlende Honorar in 6 gleichhohen Raten zu begleichen. D.h. Sie zahlen monatlich bis zur Vollendung der ersten 6 Monate des Beschäftigungsverhältnisses die fällig werdenden Raten. Sollte die/der Kandidat*in innerhalb der ersten 6 Monate Ihr Unternehmen verlassen, müssen Sie für die restlichen Monate keine weiteren Raten leisten. Es gelten unsere AGB.

Interim-Management - Abrechnungsmodell

Beim Interim-Management bildet der vertraglich festgelegte Stunden-/ oder Tagessatz die Grundlage für die Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung erfolgt dabei wöchentlich. Es gelten unsere AGB für Interm-Management.